Was passiert bei Insolvenz

Es gibt zwei Formen

Konkurs dient der Liquidierung unter bestmöglicher Verwertung des noch vorhandenen Vermögens zum Wohle aller Gläubiger.
Ausgleich zielt auf Sanierung

Konkursverfahren

Wann ist der Konkurs anzumelden ?
Bei dauernder Zahlungsunfähigkeit. Versuche einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern sind bis längstens 60 Tage ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit möglich. Spätestens jedoch nach Ablauf der 60-Tagefrist ist der Konkurs anzumelden. Bei GmbHs und Vereinen gibt es auch einen zweiten Konkursgrund, nämlich den der Überschuldung: Dies bedeutet, daß die Passiven des Unternehmens (z.B. Lieferantenschulden) die Aktiven (z.B. Kundenforderungen) inkl. stille Reserven übersteigen. Wenn keine positive Prognose über den Fortbestand des Unternehmens mehr getroffen werden kann, löst dies die Verpflichtung zur Konkursanmeldung aus.

Wer meldet Konkurs an ?

Wann wird ein beantragter Konkurs nicht eröffnet ?
Wenn das Vermögen voraussichtlich nicht die Anlaufkosten des Konkurses deckt. Neu ist, daß die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die Vorstände eines Vereins bis zum Betrag von öS 50.000,00 persönlich für die Konkurskosten haften. Sie können vom Gericht zur Zahlung eines Kostenvorschusses herangezogen werden. Leistet ein antragstellender Gläubiger einen Kostenvorschuß (ca. öS 50.000,00), dann wird das Verfahren - auch bei Zweifel über das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögens - eröffnet. Bei Abweisung mangels Masse:

Welche rechtlichen Folgen können für Schuldner entstehen ?
Eine Strafanzeige wegen eines Kridatatbestandes z.B. bei Konkursverschleppung kann jeder Schuldner erhalten. Geschäftsführer von juristischen Personen können zusätzlich auf Schadenersatz vom Gläubiger geklagt werden.

Welche Folgen hat die Konkurseröffnung ?
Der Schuldner kann nicht mehr über sein Vermögen und sein Unternehmen verfügen. Diese Aufgabe übernimmt bis zur Beendigung des Konkursverfahrens der Masseverwalter. Nur in anderen, zum Beispiel familienrechtlichen Angelegenheiten, bleibt der Schuldner handlungsfähig. Die Konkurseröffnung bewirkt eine Exekutions- und eine Prozeßsperre. Das bedeutet: Exekutionstitel und Prozesse werden unterbrochen und leben nach Ende des Insolvenzverfahrens wieder auf - außer bei Zwangsausgleich und Privatkonkurs.

Der Masseverwalter

Wohnung des Schuldners
Die Mietrechte an der Wohnung behält der Schuldner. Wenn die Mietwohnung besonders groß ist, kann das Gericht verfügen, daß Teile der Wohnung Dritten zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden. Bei Eigentumswohnungen darf der Schuldner mit seiner Familie zunächst weiter darin wohnen, in der Folge ist aber die Wohnung zugunsten der Masse zu verwerten und der Schuldner muß ausziehen. Es ist also günstiger, wenn dem Schuldner die Eigentumswohnung oder das Eigenheim nicht gehört. Achtung auf Anfechtung bei Eigentumsübertragungen vor der Konkurseröffnung (siehe Kasten).

Kündigungsschutz
ArbeitnehmerInnen können erst im dritten Monat ab Konkurseröffnung - zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes - vorzeitig (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) austreten. Sie wahren alle ihre Ansprüche, wie Abfertigung, Urlaubsentschädigung etc... Geldforderungen bis zur Konkurseröffnung zahlt der Insolvenzfond.

Gewerbeschein
Dieser bleibt bei Betriebsfortführung - im Interesse der Gläubiger - erhalten. Bei Liquidation ohne Zwangsausgleich oder bei Privatkonkurs kommt es zu dessen Entzug - auf 10 Jahre.

Bevorrechtete Forderungen:

Folgende Forderungen werden vor allen anderen Forderungen in dieser Reihenfolge aus der Masse befriedigt: