Was passiert bei Insolvenz
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Es
gibt zwei Formen
Konkurs dient der Liquidierung
unter bestmöglicher Verwertung des noch vorhandenen Vermögens zum Wohle aller
Gläubiger.
Ausgleich zielt auf Sanierung
Wann
ist der Konkurs anzumelden ?
Bei dauernder Zahlungsunfähigkeit. Versuche einer außergerichtlichen Einigung
mit den Gläubigern sind bis längstens 60 Tage ab Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit möglich. Spätestens jedoch nach Ablauf der 60-Tagefrist ist
der Konkurs anzumelden. Bei GmbHs und Vereinen gibt es auch einen zweiten
Konkursgrund, nämlich den der Überschuldung: Dies bedeutet, daß
die Passiven des Unternehmens (z.B. Lieferantenschulden) die Aktiven (z.B.
Kundenforderungen) inkl. stille Reserven übersteigen. Wenn keine positive
Prognose über den Fortbestand des Unternehmens mehr getroffen werden kann, löst
dies die Verpflichtung zur Konkursanmeldung aus.
Wer meldet
Konkurs an ?
Wann wird ein
beantragter Konkurs nicht eröffnet ?
Wenn das Vermögen voraussichtlich nicht die Anlaufkosten des Konkurses deckt.
Neu ist, daß die Geschäftsführer einer GmbH bzw. die
Vorstände eines Vereins bis zum Betrag von öS
50.000,00 persönlich für die Konkurskosten haften. Sie können vom Gericht zur
Zahlung eines Kostenvorschusses herangezogen werden. Leistet ein
antragstellender Gläubiger einen Kostenvorschuß (ca. öS 50.000,00), dann wird das Verfahren - auch bei Zweifel
über das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögens - eröffnet. Bei Abweisung
mangels Masse:
Welche
rechtlichen Folgen können für Schuldner entstehen ?
Eine Strafanzeige wegen eines Kridatatbestandes z.B. bei Konkursverschleppung
kann jeder Schuldner erhalten. Geschäftsführer von juristischen Personen können
zusätzlich auf Schadenersatz vom Gläubiger geklagt werden.
Welche Folgen
hat die Konkurseröffnung ?
Der Schuldner kann nicht mehr über sein Vermögen und sein Unternehmen verfügen.
Diese Aufgabe übernimmt bis zur Beendigung des Konkursverfahrens der
Masseverwalter. Nur in anderen, zum Beispiel familienrechtlichen
Angelegenheiten, bleibt der Schuldner handlungsfähig. Die Konkurseröffnung
bewirkt eine Exekutions- und eine Prozeßsperre. Das
bedeutet: Exekutionstitel und Prozesse werden unterbrochen und leben nach Ende
des Insolvenzverfahrens wieder auf - außer bei Zwangsausgleich und
Privatkonkurs.
Der
Masseverwalter
Wohnung
des Schuldners
Die Mietrechte an der Wohnung behält der Schuldner. Wenn die Mietwohnung
besonders groß ist, kann das Gericht verfügen, daß
Teile der Wohnung Dritten zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden. Bei
Eigentumswohnungen darf der Schuldner mit seiner Familie zunächst weiter darin
wohnen, in der Folge ist aber die Wohnung zugunsten der Masse zu verwerten und
der Schuldner muß ausziehen. Es ist also günstiger,
wenn dem Schuldner die Eigentumswohnung oder das Eigenheim nicht gehört.
Achtung auf Anfechtung bei Eigentumsübertragungen vor der Konkurseröffnung
(siehe Kasten).
Kündigungsschutz
ArbeitnehmerInnen können erst im dritten Monat ab
Konkurseröffnung - zwecks Aufrechterhaltung des Betriebes - vorzeitig (d.h.
ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) austreten. Sie wahren alle ihre Ansprüche,
wie Abfertigung, Urlaubsentschädigung etc... Geldforderungen bis zur
Konkurseröffnung zahlt der Insolvenzfond.
Gewerbeschein
Dieser bleibt bei Betriebsfortführung - im Interesse der Gläubiger - erhalten.
Bei Liquidation ohne Zwangsausgleich oder bei Privatkonkurs kommt es zu dessen
Entzug - auf 10 Jahre.
Folgende
Forderungen werden vor allen anderen Forderungen in dieser Reihenfolge aus der
Masse befriedigt: